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Detektei in
München, Augsburg und Osterhofen
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DetektivkostenD ie
Detektiv Agentur
Deuringer bietet ihren Klienten nicht nur einen absolut hochwertigen
Service, sondern sie verbindet diesen zudem mit einer moderaten und
professionellen Preisgestaltung, die sich direkt an den
Umständen des Einsatzgeschehens orientiert. Da wir wissen,
dass man keine Garantie für eine zeitgenaue Ergebnislieferung
geben kann, tragen wir der Konsequenz einer längeren
Einsatzzeit Rechnung, indem wir unsere Honorare den Umständen
des Einsatzes entsprechend zeitlich gestaffelt haben. Das bedeutet für
den Klienten, dass der Einsatz für
ihn - in Relation - immer günstiger wird, je länger
er dauert. Dies hat sowohl für den Klienten, als auch für die
Detektei erhebliche Vorteile, da die Klienten aufgrund dieses Systems
eine deutlich höhere Chance haben, ihr gewünschtes
Ergebnis innerhalb des veranschlagten Budgets zu erreichen, wobei die
Detektei zeitgleich ihre Reputation durch die Erbringung eines
Ergebnisses halten kann.
Eine Situation zu schaffen von der alle Beteiligten, abgesehen von den jeweiligen Zielpersonen, profitieren, entspricht exakt der Philosophie der Detektei Deuringer und wird somit auch beim Thema "Detektivkosten" konsequent umgesetzt. Auszug unserer PreislisteAlle Preise enthalten bereits 19% Mehrwertsteuer!
Erstattung von DetektivkostenBitte bedenken Sie, dass Detektivkosten in vielen Fällen erstattungsfähig sind! Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Erstattung von Detektivkosten haben wird im Einzelfall durch das Gericht entschieden. Sind die Voraussetzungen gegeben, können Sie eine Erstattung von Detektivhonoraren natürlich auch außergerichtlich einfordern. Dies gilt für Unternehmen genauso wie für Privatpersonen.Voraussetzungen für eine Kostenerstattung1. Die durch die Detektei erbrachten Erkenntisse müssen für die Aufklärung des Falles notwendig gewesen sein.2. In laufenden Verfahren muss die prozessuelle Stellung des Auftraggebers verbessert worden sein. 3. Die Erkenntnisse hätten nicht anderweitig oder einfacher gewonnen werden können. 4. Dienstvertrag, Einsatzberichte und Rechnungen müssen vorweisbar sein. 5. Die Kosten dürfen nicht unverhältnismäßig hoch gewesen sein. 6. Es muss ein konkreter Verdacht bestanden haben. Rechtskräftige Urteile zur Detektiv-KostenerstattungDetektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93 Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann. OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91,I ZPO war. OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90 Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88 Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand. AG Hessen, Az. 8K3370/88 |
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